Sachkundenachweis

Theoretische Prüfung

Die Prüfung findet unter Aufsicht der anerkannten Prüferin/des anerkannten Prüfers
statt.
 
Die  theoretische  Prüfung  basiert  auf  einem  von  Niedersächsischen  Ministerium  für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz freigegebenen Fragenkatalog, der
die in § 3 Abs. 2 Satz 1 NHundG genannten 5 Themenbereiche umfasst. 
 
Jede Prüfung besteht aus insgesamt 35 Fragen (7 je Themenbereich) mit jeweils vier
Antwortmöglichkeiten, von denen jeweils eine zutreffend ist. 
 
Zur Beantwortung stehen 45 Minuten zur Verfügung.

Die Prüfung gilt als bestanden wenn:

  • insgesamt mindestens 70% der Fragen (25 von 35) und
  • aus jeder Kategorie mindestens 50% der Fragen (4 von 7) korrekt beantwortet wurden.

Praktische Prüfung:

Im  Verlauf  der  Prüfung  muss  deutlich  werden,  dass  der  Prüfling  die  nach 
§  3  Abs.  2  S.  1  NHundG  erforderlichen  Kenntnisse  im  Umgang  mit  einem  Hund
anwenden kann. Über ca. 60 Minuten wird das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit

ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter überprüft.

Die Prüfung findet an mindestens zwei unterschiedlichen Orten

- verkehrsöffentlicher Raum und ablenkungsarmer Bereich (z.B. Grünanlage) – statt.

Die Prüfung muss nicht mit dem eigenen Hund durchgeführt werden.

Die gesamte Prüfung kann mit einem angeleinten Hund durchgeführt werden. Die  Prüfungssituation  im  verkehrsöffentlichen  Raum  muss  angeleint  absolviert werden.

Kranke oder verletzte Hunde werden nicht zur Prüfung zugelassen. Die Verwendung

von Hör- und/oder Sichtzeichen ist erlaubt. Es ist auch erlaubt den Hund bei korrektem

Verhalten zu belohnen.

 

Die Prüfung ist erfolgreich abgelegt, wenn der Prüfling den Hund verantwortungsvoll,

vorausschauend und sicher durch die Prüfungssituationen führen kann.

Dabei soll er den Hund führen ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von

Passanten und/oder Hunden oder des Straßenverkehrs.

 

Als nicht bestanden gilt es insbesondere, wenn der Prüfling den Hund nicht unter Kontrolle hat,

sich unangemessen verhält oder von elf Prüfungssituationen nur fünf oder weniger erfolgreich absolviert.

Die Prüfungssituationen sind:

  • Handling am Hund (Prüfling kontrolliert Zähne, Ohren und Pfoten)
  • Kontrolliertes Gehen an der Leine
  • Sitz / Steh / Platz oder Bleib (Ausführen des Kommandos nach max. drei Wiederholungen)
  • Kommen auf Ruf (Ausführen des Kommandos nach max. drei Wiederholungen)
  • Begegnung mit anderen Personen (z.B. Spaziergänger, Menschengruppe)
  • Begegnung mit anderen Hunden
  • Gehen an stärker befahrener Straße
  • Überqueren einer befahrenen Straße
  • Begegnung mit z.B. Radfahrern, Kinderwagen etc.
  • Begegnung mit anderen Personen/Menschengruppe

Vor der praktischen Prüfung erklärt der Prüfling sein Einverständnis zur vorgelegten Prüfungsordnung

mit seiner Unterschrift. Die Prüfungsordnung kann vom Prüfling vorab zu Hause ausgedruckt

und unterschrieben zur Prüfung mitgebracht werden.

Der Prüfer stellt dem Prüfling jedoch auch vor der Prüfung die Prüfungsordnung zur Verfügung,

so dass diese vor Ort gelesen und unterschrieben werden kann.

 

Der Prüfling muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.

Laut Gesetz ist der theoretische Teil des Sachkundenachweises vor Anschaffung des Hundes

abzulegen. Der Praktische Teil muss innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des

vierbeinigen Partners erfolgen. Man muss also keinen Hund besitzen, um den Sachkundenachweis

zu machen. Ganz im Gegenteil: man muss (laut Gesetz) zunächst den theoretischen Teil des

Sachkundenachweises ablegen, um einen Hund bei sich einziehen zu lassen!

Wenn dann Ihr Hund bei Ihnen lebt, haben Sie ein Jahr Zeit, um mit ihm die praktische Prüfung

abzulegen.

D.O.G.-Test 2.0

Die theoretische Prüfung umfasst derzeit 30 Multiple-Choice-Fragen aus insgesamt sieben Sachgebieten: a) Welpenkauf und Aufzucht, b) Lernverhalten, c) Hund und Öffentlichkeit, d) Ausdrucksverhalten, e) Haltung, Pflege und Gesundheit, f) Hund und Recht und g) Hund und Mensch.

Zur Beantwortung stehen 45 Minuten zur Verfügung. Der praktische Prüfungsteil über ca. 60 Minuten überprüft das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter und gilt für das jeweilige Hund-Halter-Team. Die TAG-H e.V. empfiehlt hierbei ein Mindestalter des Hundes von 12 Monaten.

Beide Prüfungsabläufe und -inhalte sind in den jeweiligen Prüfungsordnungen dokumentiert.

Die Ergebnisauswertung erfolgt im Falle der computergestützten Prüfung D.O.Q.-Test 2.0 Theorie automatisch unmittelbar nach Prüfungsende, samt Zertifikatsausdruck im Bestehensfall.

Alle bestandenen Prüfungen sind mittels einer eindeutigen Prüfungs-Identifikationsnummer gekennzeichnet.