Die Prüfung findet unter Aufsicht der anerkannten Prüferin/des anerkannten Prüfers
statt.
Die theoretische Prüfung basiert auf einem von Niedersächsischen Ministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz freigegebenen Fragenkatalog, der
die in § 3 Abs. 2 Satz 1 NHundG genannten 5 Themenbereiche umfasst.
Jede Prüfung besteht aus insgesamt 35 Fragen (7 je Themenbereich) mit jeweils vier
Antwortmöglichkeiten, von denen jeweils eine zutreffend ist.
Zur Beantwortung stehen 45 Minuten zur Verfügung.
Die Prüfung gilt als bestanden wenn:
Im Verlauf der Prüfung muss deutlich werden, dass der Prüfling die nach
§ 3 Abs. 2 S. 1 NHundG erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit einem Hund
anwenden kann. Über ca. 60 Minuten wird das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit
ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter überprüft.
Die Prüfung findet an mindestens zwei unterschiedlichen Orten
- verkehrsöffentlicher Raum und ablenkungsarmer Bereich (z.B. Grünanlage) – statt.
Die Prüfung muss nicht mit dem eigenen Hund durchgeführt werden.
Die gesamte Prüfung kann mit einem angeleinten Hund durchgeführt werden. Die Prüfungssituation im verkehrsöffentlichen Raum muss angeleint absolviert werden.
Kranke oder verletzte Hunde werden nicht zur Prüfung zugelassen. Die Verwendung
von Hör- und/oder Sichtzeichen ist erlaubt. Es ist auch erlaubt den Hund bei korrektem
Verhalten zu belohnen.
Die Prüfung ist erfolgreich abgelegt, wenn der Prüfling den Hund verantwortungsvoll,
vorausschauend und sicher durch die Prüfungssituationen führen kann.
Dabei soll er den Hund führen ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von
Passanten und/oder Hunden oder des Straßenverkehrs.
Als nicht bestanden gilt es insbesondere, wenn der Prüfling den Hund nicht unter Kontrolle hat,
sich unangemessen verhält oder von elf Prüfungssituationen nur fünf oder weniger erfolgreich absolviert.
Die Prüfungssituationen sind:
Vor der praktischen Prüfung erklärt der Prüfling sein Einverständnis zur vorgelegten Prüfungsordnung
mit seiner Unterschrift. Die Prüfungsordnung kann vom Prüfling vorab zu Hause ausgedruckt
und unterschrieben zur Prüfung mitgebracht werden.
Der Prüfer stellt dem Prüfling jedoch auch vor der Prüfung die Prüfungsordnung zur Verfügung,
so dass diese vor Ort gelesen und unterschrieben werden kann.
Der Prüfling muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
Laut Gesetz ist der theoretische Teil des Sachkundenachweises vor Anschaffung des Hundes
abzulegen. Der Praktische Teil muss innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des
vierbeinigen Partners erfolgen. Man muss also keinen Hund besitzen, um den Sachkundenachweis
zu machen. Ganz im Gegenteil: man muss (laut Gesetz) zunächst den theoretischen Teil des
Sachkundenachweises ablegen, um einen Hund bei sich einziehen zu lassen!
Wenn dann Ihr Hund bei Ihnen lebt, haben Sie ein Jahr Zeit, um mit ihm die praktische Prüfung
abzulegen.
Die theoretische Prüfung umfasst derzeit 30 Multiple-Choice-Fragen aus insgesamt sieben Sachgebieten: a) Welpenkauf und Aufzucht, b) Lernverhalten, c) Hund und Öffentlichkeit, d) Ausdrucksverhalten, e) Haltung, Pflege und Gesundheit, f) Hund und Recht und g) Hund und Mensch.
Zur Beantwortung stehen 45 Minuten zur Verfügung. Der praktische Prüfungsteil über ca. 60 Minuten überprüft das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter und gilt für das jeweilige Hund-Halter-Team. Die TAG-H e.V. empfiehlt hierbei ein Mindestalter des Hundes von 12 Monaten.
Beide Prüfungsabläufe und -inhalte sind in den jeweiligen Prüfungsordnungen dokumentiert.
Die Ergebnisauswertung erfolgt im Falle der computergestützten Prüfung D.O.Q.-Test 2.0 Theorie automatisch unmittelbar nach Prüfungsende, samt Zertifikatsausdruck im Bestehensfall.
Alle bestandenen Prüfungen sind mittels einer eindeutigen Prüfungs-Identifikationsnummer gekennzeichnet.